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17.02.2021

Die Psychologie der Worte

Die Art, wie etwas gesagt wird, hat grossen Einfluss darauf, wie das Gesagte aufgenommen wird. C'est le ton qui fait la musique. Dass diese Musik in Testamenten bisweilen zu Misstönen führt, hat viel damit zu tun, welche Formulierungen gewählt werden. Leider wird diesem Punkt bei der Testamentsgestaltung nicht immer die notwendige Beachtung geschenkt. 
Sprache ist etwas Faszinierendes. Einerseits funktional, die Welt ordnend, die Kommunikation von Menschen ermöglichend, andererseits poetisch, tiefgründig, berührend und bisweilen verletzend. Sprache entwickelt sich über die Zeit und formt sich als Teil der Kultur derer, die sich ihrer bedienen. Sie ist ein unabdingbares Werkzeug für die menschliche Existenz und doch wird sie allzu oft ohne die nötige Reflektion eingesetzt. Unzählige Konflikte entzünden sich an zu Waffen verkommenen Worten. Verletzungen, deren Heilung oft ein halbes Leben dauert, entstehen aus unbedachten Äusserungen. Als Befehle formulierte Fragen führen zu Verbitterung und Wut. Wie nachhaltig solche Erfahrungen sind, erleben wir in unserem Berufsalltag häufig. Es ist nicht selten, dass eine verunglückte Äusserung, ein unangebrachter Kommentar oder ein unerbetener Ratschlag Personen jahrelang entzweien. Glücklich sind die, die den latenten Konflikt zu Lebzeiten lösen und die Differenz aus der Welt schaffen können.

Die heilsame Erkenntnis, dass es der andere «nicht so gemeint» hat, ist ein wichtiger Schritt in der Verarbeitung von verbalen Verletzungen. Leider bleibt dies den Empfängern letztwillig adressierter Anordnungen oft verwehrt. Unbedarfte Formulierungen in Testamenten sind ein grosses Problem. Auch wenn es materiellrechtlich keinen Unterschied macht, ob ich schreibe, dass ich «mein Kind auf den Pflichtteil setze» oder ob ich die Wendung benutze, «dass ich die freie Quote meines Nachlasses dieser oder jener Person zuwende», haben diese beiden Formulierungen psychologisch eine andere Wirkung auf die adressierte Person. Die erste Formulierung ist negativ konnotiert und hat etwas «Bestrafendes», während die zweite Formulierung aus der positiven Perspektive formuliert ist, nämlich, dass die Erblasserin etwas Gutes tun wollte, indem sie jemanden bedacht hat. Dieses kleine Beispiel zeigt, wie wichtig gut durchdachte und dem (materiell und kommunikativ) tatsächlich Gewollten angepasste Formulierungen in letztwilligen Verfügungen sind. Dieser Aspekt geht in vielen Testamentsberatungen und auch in der Ratgeberliteratur leider allzu oft vergessen.

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